AGB & Festordnung
Jubiläumsfest vom 1. bis 5. Juli 2027 · Festplatz an der Galgenbrücke
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den örtlichen Kartenvorverkauf
1. Veranstalter und Geltungsbereich
Veranstalter des Jubiläums „150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Wellerstadt“ vom 1. bis 5. Juli 2027 ist die Freiwillige Feuerwehr Wellerstadt e. V., An der Regnitz 7, 91083 Baiersdorf (nachfolgend „Veranstalter“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten in Papierform beim Veranstalter und seinen ausdrücklich autorisierten örtlichen Vorverkaufsstellen sowie für den Besuch der auf den Karten bezeichneten kostenpflichtigen Veranstaltungen. Für den Online-Ticketverkauf können gesonderte, beim Online-Kauf bekannt gegebene Bedingungen gelten. Für den Besuch des Festgeländes gilt ergänzend die untenstehende Festordnung, auch bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt.
2. Eintrittspreise, Vorverkauf und Vertragsschluss
Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung und Ticketkategorie veröffentlichten Endpreise. Etwaige zusätzlich anfallende Entgelte werden vor dem Kauf ausgewiesen.
Eintrittskarten sind beim Veranstalter und den bekannt gegebenen offiziellen Vorverkaufsstellen erhältlich, solange der Vorrat reicht. Der Vertrag kommt beim Kauf vor Ort mit Zahlung des ausgewiesenen Preises und Übergabe der Eintrittskarte zustande. Die Vorverkaufsstellen handeln beim Verkauf der hier erfassten Eintrittskarten im Namen des Veranstalters, soweit beim Kauf nichts anderes ausdrücklich angegeben wird.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitz- oder Stehplatz besteht nur, wenn dies auf der Eintrittskarte oder bei der Buchung ausdrücklich zugesagt wird.
3. Gültigkeit und Verwendung der Eintrittskarten
Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch der auf ihr angegebenen Veranstaltung am ausgewiesenen Tag. Sie muss beim Einlass vollständig und lesbar vorgezeigt werden. Gültige Tickets können einen individuellen QR-Code oder eine eindeutige Ticketnummer enthalten.
Eine Eintrittskarte bzw. ein Ticketcode kann nur im vorgesehenen Umfang verwendet werden. Wird derselbe Code mehrfach vorgelegt, besteht kein Anspruch auf mehrfachen Zutritt. Manipulierte, gefälschte oder bereits entwertete Tickets berechtigen nicht zum Eintritt; gesetzliche Ansprüche gutgläubiger Käufer bleiben unberührt.
Eintrittskarten können vor ihrer erstmaligen Verwendung grundsätzlich an andere Personen weitergegeben werden, soweit für die jeweilige Veranstaltung keine im Voraus bekannt gegebene Personalisierung oder andere wirksame Beschränkung besteht.
4. Rückgabe und Widerruf
Eintrittskarten für Veranstaltungen mit festem Termin sind grundsätzlich vom freiwilligen Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei termingebundenen Freizeitveranstaltungen regelmäßig auch beim Fernabsatz nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere bei Absage, Verlegung oder wesentlicher Änderung der Veranstaltung, bleiben unberührt.
5. Absage, Verlegung und Änderungen
Muss eine kostenpflichtige Veranstaltung vollständig abgesagt werden, können Inhaber gültiger Eintrittskarten die Erstattung des für die ausgefallene Veranstaltung gezahlten Eintrittspreises nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Dies gilt auch bei einer Verlegung oder einer wesentlichen Änderung, soweit dem Käufer ein Festhalten am Vertrag rechtlich nicht zugemutet werden kann. Bei Verlegung kann alternativ die Gültigkeit der Eintrittskarte für den Ersatztermin angeboten werden.
Änderungen des Ablaufs oder einzelner Programmpunkte, die den wesentlichen Charakter der Veranstaltung nicht verändern, begründen für sich genommen keinen automatischen Erstattungsanspruch. Gesetzliche Rechte bei erheblichen Leistungsabweichungen bleiben ausdrücklich unberührt.
Der Veranstalter informiert über Absagen, Termin- oder Ortsänderungen möglichst zeitnah auf der Jubiläumswebsite. Hinweise zur Rückabwicklung und zu einer gegebenenfalls eingerichteten Rückgabestelle werden dort veröffentlicht. Für die Abwicklung ist der Nachweis der Berechtigung anhand des Tickets oder eines anderen geeigneten Kaufnachweises erforderlich; soweit technisch möglich, wird die betreffende Eintrittskarte ungültig gemacht.
Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine pauschale Haftungsfreistellung für solche Ansprüche wird nicht vereinbart.
6. Zutritt und Wiedereinlass
Der Zutritt ist nur mit einer für die jeweilige kostenpflichtige Veranstaltung gültigen Eintrittskarte und unter Beachtung der Festordnung zulässig. Nach dem ersten Einlass kann die Karte entwertet werden. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des kontrollierten Veranstaltungsbereichs ist nur mit einem vom Einlasspersonal anerkannten Wiedereinlassnachweis möglich, sofern für die betreffende Veranstaltung Wiedereinlass vorgesehen ist. Hierüber informiert der Veranstalter vor dem Kartenkauf und am Eingang.
Aus sicherheitsrelevanten Gründen kann der Zutritt vorübergehend eingeschränkt werden. Minderjährige werden nur im Rahmen der geltenden Jugendschutzbestimmungen und etwaiger vor dem Kauf bekannt gegebener veranstaltungsspezifischer Altersregeln eingelassen.
7. Sicherheitskontrollen und Hausrecht
Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Ordner und Sicherheitskräfte üben im Rahmen ihrer Befugnisse das Hausrecht aus. Angemessene und erforderliche Kontrollen von mitgeführten Gegenständen sowie freiwillige Personenkontrollen können Voraussetzung für den Zutritt sein. Wer eine aus Sicherheitsgründen erforderliche Kontrolle verweigert, kann vom Eintritt ausgeschlossen werden.
Bei erheblichen Verstößen gegen die Festordnung, bei Gewalttätigkeit oder einer konkreten Gefährdung anderer kann der Zutritt verweigert oder ein Platzverweis ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises entfällt bei einem vom Besucher schuldhaft verursachten, berechtigten Ausschluss nur, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Befugnisse staatlicher Behörden bleiben unberührt.
8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Besucher
Private Aufnahmen sind nur zulässig, soweit Rechte anderer Personen, Urheberrechte und die geltenden Vorgaben der auftretenden Künstler gewahrt werden. Professionelle oder kommerzielle Aufnahmen sowie Liveübertragungen bedürfen vorab der Zustimmung des Veranstalters und gegebenenfalls weiterer Rechteinhaber.
Bei Aufführungen können zusätzliche Aufnahmeverbote gelten, die am Eingang oder an der Bühne deutlich bekannt gegeben werden. Unberechtigte Aufnahmen können untersagt und deren Unterlassung verlangt werden. Eine pauschale Befugnis des Veranstalters zum Einziehen von Geräten oder Löschen von Daten besteht nicht.
9. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
Während des Festes können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit entstehen. Über Zweck, Rechtsgrundlage, mögliche Veröffentlichung und Betroffenenrechte informiert der Veranstalter gesondert vor Ort und in seinen Datenschutzhinweisen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Festgeländes wird keine pauschale, unwiderrufliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Einzelaufnahmen erteilt.
10. Hörschutz und Eigenverantwortung
Bei Musikveranstaltungen können erhöhte Schallpegel auftreten. Besuchern wird empfohlen, ausreichend Abstand zu Lautsprechern zu halten und bei Bedarf geeigneten Gehörschutz zu verwenden, insbesondere bei Kindern. Gesetzliche Sicherheits- und Schutzpflichten des Veranstalters bleiben unberührt.
11. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Besucher regelmäßig vertrauen dürfen.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. Diese Regeln gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Datenschutz
Beim Erwerb an örtlichen Vorverkaufsstellen werden personenbezogene Daten nur verarbeitet, soweit dies für den jeweiligen Verkauf, die Ticketkontrolle, die Abwicklung berechtigter Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Soweit beim Barkauf keine personenbezogenen Angaben erhoben werden, erfolgt insoweit keine personenbezogene Datenerfassung durch den Veranstalter.
Weitere Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten – insbesondere bei Kontaktanfragen, Rückerstattungen und Foto- bzw. Videoaufnahmen – finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht, Kontakt und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Verbrauchern wird nicht getroffen.
Kontakt: Freiwillige Feuerwehr Wellerstadt e. V., An der Regnitz 7, 91083 Baiersdorf, E-Mail: 150jahre@feuerwehr-wellerstadt.de, Telefon: 09133 9606.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Festordnung / Hausordnung
1. Geltungsbereich und Hausrecht
Diese Festordnung gilt für alle Besucher und sonstigen Nutzer des von der Freiwilligen Feuerwehr Wellerstadt e. V. verantworteten Festgeländes zum 150-jährigen Jubiläum vom 1. bis 5. Juli 2027 am Festplatz an der Galgenbrücke in Baiersdorf, unabhängig davon, ob für den jeweiligen Programmpunkt Eintritt erhoben wird. Für Parkflächen und Zufahrten gilt sie nur, soweit der Veranstalter dort das Hausrecht ausübt. Sie wird an den Zugängen bekannt gemacht.
Der Veranstalter sowie ausdrücklich beauftragte Ordnungs- und Sicherheitskräfte üben das Hausrecht aus. Rechtmäßigen Anweisungen zur Sicherheit und zum geordneten Ablauf ist Folge zu leisten.
2. Zutritt, Öffnungszeiten und Eintrittsnachweise
Das Festgelände darf nur in den freigegebenen Bereichen und zu den bekannt gegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Für kostenpflichtige Programmpunkte ist eine gültige Eintrittskarte erforderlich. Sie ist auf Verlangen beim Einlass oder innerhalb des kontrollierten Veranstaltungsbereichs vorzuzeigen. Die jeweils vor dem Kartenkauf bekannt gegebenen Regeln zum Wiedereinlass sind zu beachten.
Einzelne Bereiche können aus Kapazitäts- oder Sicherheitsgründen gesperrt werden. Nichtöffentliche Funktionsbereiche, Bühnen, Technikzonen und abgesperrte Flächen dürfen ohne Berechtigung nicht betreten werden.
3. Kinder, Jugendliche und Ausweiskontrollen
Für Minderjährige gelten die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und behördliche Auflagen. Insbesondere können bei öffentlichen Tanzveranstaltungen andere Anwesenheitszeiten gelten als bei einem allgemeinen Familienfest. Erziehungsberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen haben ihre Aufsichtspflichten zu erfüllen.
Zur Prüfung des Alters oder einer Erziehungsbeauftragung können geeignete Nachweise verlangt werden. Ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Alters- und Einlassbeschränkungen für einzelne kostenpflichtige Veranstaltungen werden vor dem Ticketkauf bekannt gegeben.
4. Rücksichtnahme, respektvolles Verhalten und Sicherheit
Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass niemand verletzt, gefährdet, diskriminiert oder unzumutbar belästigt wird. Gewalt, Drohungen, tätliche Auseinandersetzungen, sexuelle Belästigung sowie rassistische, antisemitische oder sonst menschenverachtende Äußerungen und Handlungen werden nicht geduldet.
Das Verbreiten verfassungswidriger Kennzeichen und strafbarer Propaganda ist verboten. Erkennbar stark alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen können bei einer konkreten Gefährdung oder erheblichen Störung abgewiesen oder des Geländes verwiesen werden.
5. Verbotene Gegenstände und Mitnahmen
Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Fackeln, bengalischem Feuer, Rauchkörpern, leicht entzündlichen oder ätzenden Stoffen, Laserpointern sowie sonstigen Gegenständen, von denen eine konkrete Gefahr ausgeht, ist untersagt. Ebenfalls untersagt sind das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke in kontrollierte Veranstaltungsbereiche und die missbräuchliche Verwendung von Glasbehältern.
Sperrige Gegenstände, größere Rucksäcke, professionelle Aufnahmetechnik sowie Tiere (ausgenommen zulässige Assistenzhunde) können nach vorheriger Ankündigung oder im Einzelfall aus sachlichen Sicherheitsgründen vom Zutritt ausgeschlossen werden. Erforderliche Medikamente, medizinische Hilfsmittel und bedarfsgerechte Versorgung für Säuglinge sind im notwendigen Umfang zugelassen, soweit nicht zwingende Sicherheitsvorgaben entgegenstehen. Im Zweifel ist vor dem Besuch Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
Verbotene Gegenstände sind auf Aufforderung außerhalb des Geländes zu belassen. Sicherheitskräfte dürfen ohne gesonderte gesetzliche Befugnis keine Gegenstände zwangsweise einziehen.
6. Einlass- und Sicherheitskontrollen
Zur Gefahrenabwehr können am Eingang angemessene Taschenkontrollen und freiwillige Personenkontrollen angeboten werden. Wer die erforderliche Kontrolle nicht zulässt, kann aus sachlichen Sicherheitsgründen abgewiesen werden. Bei Verdacht auf Straftaten oder unmittelbare Gefahren können die zuständigen Behörden hinzugezogen werden.
Bei berechtigtem Ausschluss wegen eines erheblichen Verstoßes gegen diese Festordnung gelten für etwaige Erstattungsansprüche die AGB und die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Alkohol, Rauchen und Jugendschutz
Die Abgabe und der Konsum alkoholischer Getränke durch Minderjährige richten sich nach dem Jugendschutzgesetz. Tabak, E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden. Das Rauchen und Dampfen ist in Nichtraucherbereichen und an sonstigen entsprechend gekennzeichneten Stellen untersagt.
Anweisungen des Ausschankpersonals zum Jugendschutz sind zu beachten.
8. Fluchtwege, Brandschutz und Notfälle
Notausgänge, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Feuerlöscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Stellen müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Das unbefugte Öffnen von Notausgängen, das Manipulieren von Sicherheitseinrichtungen und der Umgang mit offenem Feuer außerhalb ausdrücklich freigegebener Bereiche sind untersagt.
Im Notfall sind Ruhe zu bewahren und die Anweisungen von Einsatzkräften und Ordnungsdienst zu befolgen. Wer eine Gefahr, einen Brand oder einen medizinischen Notfall bemerkt, informiert unverzüglich das Personal; in akuten Fällen ist der Notruf 112 zu wählen.
9. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Private Aufnahmen sind gestattet, soweit Persönlichkeitsrechte Dritter, urheberrechtliche Vorgaben und angekündigte Aufnahmeverbote bei Aufführungen eingehalten werden. Kommerzielle oder professionelle Aufnahmen und Übertragungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters und gegebenenfalls weiterer Rechteinhaber.
Auf dem Festgelände können offizielle Foto- und Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit angefertigt werden. Informationen zu den Aufnahmen, den jeweiligen Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechten werden durch Aushänge sowie Datenschutzhinweise bereitgestellt. Der bloße Zutritt ist keine pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung individueller Porträtaufnahmen.
10. Lautstärke und Gehörschutz
Insbesondere bei Konzerten und Musikdarbietungen kann es laut werden. Besucher sollten nach Bedarf Gehörschutz tragen, bei Kindern auf geeigneten Schutz achten und Abstand zu Lautsprecheranlagen halten. Pflichten des Veranstalters zur sicheren Durchführung bleiben unberührt.
11. Ordnung, Sauberkeit und Sachbeschädigung
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Toiletten und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Wildpinkeln, mutwillige Beschädigungen, unerlaubtes Bekleben oder Verändern von Einrichtungen und jede vermeidbare Verunreinigung sind untersagt.
Wer einen Schaden verursacht, haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Beschädigungen oder Gefahrenstellen sollen umgehend dem Personal gemeldet werden.
12. Parkplätze, Anlieferung und Fahrzeuge
Das Befahren des abgesperrten Festgeländes ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Fahrzeuge und Fahrräder dürfen ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten. Auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten zusätzlich die gesetzlichen Verkehrsregeln.
13. Werbung, gewerbliche Tätigkeiten und Fundgegenstände
Gewerblicher Verkauf, eigene Bewirtung, das Verteilen von Werbematerial oder Sammelaktionen auf dem Festgelände bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters und gegebenenfalls behördlicher Erlaubnisse.
Gefundene Gegenstände sollen beim Ordnungsdienst oder an einer bekannt gegebenen zentralen Anlaufstelle abgegeben werden. Gesetzliche Fundvorschriften bleiben unberührt.
14. Maßnahmen bei Verstößen und Schlussbestimmungen
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Festordnung oder bei einer konkreten Gefährdung anderer können Besucher nach angemessener Prüfung vom Gelände verwiesen werden. Weitere gesetzlich zulässige Maßnahmen und die Verständigung der zuständigen Behörden bleiben vorbehalten.
Der Veranstalter kann notwendige, sachlich begründete Sicherheitsanordnungen vor Ort treffen. Bereits entstandene vertragliche Ansprüche und zwingende gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
Stand: 19. Oktober 2026